20 Fakten ueber Solar Steuerbonus

Wissenswertes rund um Solar Steuerbonus in der Schweiz

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PV-Anlagen koennen als werterhaltende Massnahme vollstaendig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

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Der Steuerabzug gilt fuer alle Kantone in der Schweiz - die genaue Hoehe variiert.

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Bei einem Grenzsteuersatz von 30% spart eine CHF 25'000-Anlage ca. CHF 7'500 Steuern.

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Die Einmalverguetung (EIV) muss als Einkommen versteuert werden.

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Eigenverbrauchter Solarstrom ist steuerfrei - nur Ueberschusseinspeisung wird besteuert.

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Investitionen in Solaranlagen koennen in den meisten Kantonen ueber mehrere Jahre verteilt werden.

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Die Kombination aus Steuerabzug und EIV reduziert die Nettoinvestition um 40-50%.

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Wartungskosten fuer PV-Anlagen sind ebenfalls steuerlich absetzbar.

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Unternehmen koennen Solaranlagen innerhalb von 8-10 Jahren vollstaendig abschreiben.

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Der Steuerabzug gilt auch fuer Batteriespeicher, die zusammen mit PV installiert werden.

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In Zuerich betraegt der maximale Grenzsteuersatz fuer natuerliche Personen ca. 40%.

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Die steuerliche Behandlung von PV wurde 2020 durch das Bundesgericht bestaetigt.

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Hauseigentuemer sparen durch Solar im Schnitt CHF 2'000-4'000 an Steuern.

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Die Steuererklaerung erfordert die Rechnung, den Zahlungsbeleg und den EIV-Bescheid.

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Bei einer Liegenschaftsveraeusserung kann die PV-Anlage den Grundstueckgewinn reduzieren.

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Energieberatungskosten sind ebenfalls steuerlich abzugsfaehig.

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Die steuerliche Abzugsfaehigkeit gilt auch bei einer Nachruestung.

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Gewerbliche Solaranlagen profitieren zusaetzlich von Investitionsabzuegen.

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Eine professionelle Steuerberatung fuer Solar kostet ca. CHF 200-500.

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Seit 2023 gilt ein erhoehter Steuerabzug fuer Gebaeude mit Energieeffizienzklasse A oder B.

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